Das Hochschulrechenzentrum bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Ihrer PC- und Drucktechnik.
Entsprechend der zweiten Änderung der Beschaffungsrichtlinie (Mitteilung der Kanzlerin im Intranet vom 12.09.2011) tritt ab dem 01.10.2011 folgende Vorgehensweise bei der Beschaffung von Computertechnik in Kraft:
Es wird bei Beschaffung neuer Hardware (PC, Drucker...) eine Garantiedauer von 5 Jahren empfohlen, mindestens jedoch sollte die Garantie 3 Jahre betragen.
Apple:
Die Universität Leipzig als Auftraggeber hat mit der Fa. Cancom die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Produkten des Herstellers Apple neu abgeschlossen. Die Hochschule Zittau/Görlitz ist bezugsberechtigt.
Diese Vereinbarung betrifft aber nur Bestellungen von Struktureinheiten der Hochschule und hat eine Gültigkeit bis 30.06.2019.
Im Online-Store können die Produkte ausgewählt werden und dann mit einem unterschriebenen PDF über den zentralen Einkauf der Hochschule bestellt werden. Vergleichsangebote sind nicht erforderlich.
14 Zoll Notebook
Die TU Dresden als Auftraggeber hat mit der Fa. Bechtle die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 14 Zoll Notebooks der Fa. Lenovo und TFT-Monitoren der Fa. LG Electronics abgeschlossen. Die Hochschule Zittau/Görlitz ist bezugsberechtigt.
Diese Vereinbarung betrifft aber nur Bestellungen von Struktureinheiten der Hochschule und hat eine Gültigkeit bis 03.10.2018 (mit Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate).
Weitere Informationen und aktuelle Preise erhalten Sie im HRZ.
Mini-Tower-PC und Mini-PC
Die TU Dresden als Auftraggeber hat mit der Fa. Dubrau GmbH die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mini-Tower-PC bzw. Mini-PC abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat zunächst eine Grundlaufzeit von 24 Monaten bis 19.02.2019 und bietet die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate durch die TU Dresden.
Die Hochschule Zittau/Görlitz ist bezugsberechtigt.
Eine Excel-Tabelle mit Preisspiegel und Produktinformationen können im HRZ angefordert werden.
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Ansprechpartner:
Letzte Änderung: 2. Mai 2017
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