Sicherheitsmaßnahmen im Hochschulnetz
Grundschutz am Übergang zum Internet
An der Hochschule Zittau/Görlitz kommt am Übergang zum DFN/Internet ein zweistufiges, redundant ausgelegtes Firewallsystem zu Einsatz.
Der Zugriff auf das Hochschulnetz und das Netz des IHI Zittau ist von ausserhalb bis auf folgende Ausnahmen generell gesperrt:
- Antwort auf alles von innen etablierte erlaubt (Stateful Packet Inspection)
- Zugriff auf öffentliche bzw. beantragte Serverdienste erlaubt.
Der Zugriff nach ausserhalb ist bis auf folgende Ausnahmen generell erlaubt:
- DNS (Namensauflösung nur über die Hochschul-DNS-Server zugelassen)
- SMTP (Mail-Versand über Port 25 ist nur per
Mailserver der Hochschule erlaubt)
Generell gesperrt sind bekannte Ports populärer Viren und Würmer (z.B. SQL-Slammer, RPC: W32Blaster & Co.), Broadcast/Multicast sowie IP-Spoofing.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
- es existiert eine DMZ (Demilitarisierte Zone) für die zentralen, öffentlichen Server (WWW, DNS, Mail), die durch Filter von aussen und in Richtung Hochschulnetz gesichert ist
- einige Bereiche sind zusätzlich durch eine dedizierte Firewall geschützt (Verwaltungsnetz, Bibliothek, div. Institute, Studentenwerk und Wohnheime)
- bekannte P2P-Tauschbörsen (z.B. Bittorrent, eMule, Kazaa, Gnutella) sind auf wenig Bandbreite limitiert, um Missbrauch zu vermeiden (Vgl.
IuK-Benutzungsordnung) - an jedem Standort existiert ein IDS (Intrusion Detection System), welches den Verkehr nach Angriffsmustern/Trojanern und Unregelmäßigkeiten überprueft
- Betrieb einer eigenen
Zertifizierungsstelle innerhalb der DFN-PKI - Teilnahme am DFN-CERT-Dienst "
Automatische Warnmeldungen", um sofortige Benachrichtigungen bei Sicherheitsvorfällen bzgl. unserer Einrichtungen im Forschungsnetz zu bekommen - Der Mailverkehr von und zur Hochschule und dem IHI Zittau wird auf
Viren und
SPAM geprüft.
Allgemeine Anmerkungen
- Durch das HRZ werden dadurch nur allgemeine Schutzmaßnahmen wie beschrieben realisiert.
- Netzerweiterungen z.B. durch Verteiler oder WLAN-Zugangspunkte dürfen nur durch das HRZ vorgenommen werden!
- Bei Störungen im Netz oder bei Virenbefall ist das HRZ berechtigt, die Quelle vom Netz zu trennen bzw. zu isolieren, um weitere Gefährdung des Hochschulnetzes zu vermeiden. Für solche Fälle existiert ein Quarantäne-Netz, in welches der entsprechende Rechner geschaltet werden kann, um ohne weiteren Schaden anzurichten Updates und aktuelle Antivirensoftware herunterladen zu können.
- Freigaben von Servern oder Diensten für den Zugriff aus dem Internet sind beim HRZ zu beantragen. Dabei ist zu prüfen, ob ein
Zugriff per VPN ausreichend ist oder der Dienst zentral auf einen geschützten Server in der DMZ betrieben werden kann.