Multi-Faktor-Authentisierung (MFA)

Einführung von Multi-Faktor-Authentisierung

Warum Multi-Faktor-Authentisierung

Die Hochschule verarbeitet sensible Daten (Personen-, Forschungs- und Finanzdaten) und muss Privatsphäre sowie gesetzliche Vorgaben gemäß DSGVO sicherstellen. Die bisherige passwortbasierte Authentifizierung reicht nicht mehr gegen moderne Cyberbedrohungen. Daher wird hochschulweit Multifaktor-Authentisierung (MFA) eingeführt, um die Sicherheit digitaler Identitäten und den Schutz sensibler Daten signifikant zu erhöhen. Der Login mit Nutzerkennung und Passwort wird dabei bei Verwendung von MFA durch einen weiteren Faktor abgesichert.

Zusätzlich wird als erster MFA-pflichtiger Dienst ein neues Verfahren für das Virtual Private Network, “eduVPN”, implementiert. Dieses sorgt für eine einfache und sichere Verbindung zum Hochschulnetz und kann dank MFA nicht mit gestohlenen Zugangsdaten missbraucht werden.

Das persönliche HSZG-Login wird somit sicherer und der VPN-Zugang komfortabler.

Regelungen zur Multi-Faktor-Authentisierung an der HSZG

  • Anmeldung außerhalb des HSZG-Netzes:
    • Für alle Dienste (zunächst nur eduVPN) ist grundsätzlich die Eingabe eines zweiten Faktors erforderlich.
    • Ausnahme: Das eduMFA-Portal kann anfangs ohne zweiten Faktor genutzt werden, bis ein Token registriert wurde.
  • Anmeldung innerhalb des HSZG-Netzes (weitere Dienste):
    • Kein zweiter Faktor erforderlich.
    • Ausnahme: Das eduMFA-Portal fordert immer einen zweiten Faktor, auch innerhalb des HSZG-Netzes.

Einführungsphase an der HSZG

MFA und eduVPN kann ab 16.03.2026 von allen Hochschulangehörigen eingerichtet und genutzt werden. Anleitungen dazu s. internes Wiki:

  1. Einrichtung Multifaktor-Authentisierung
  2. Einrichtung eduVPN

Ab 30.03.2026 werden weitere Dienste, welche die Shibboleth-Anmeldung unterstützen, außerhalb des Hochschulnetzes oder VPN optional den zweiten Faktor verlangen, sobald dieser eingerichtet wurde.

Der bisherige allgemeine VPN-Zugang (Cisco SecureClient/AnyConnect) wird zum 27.04.2026 deaktiviert.

Schließlich sollen ab 01.06.2026 weitere Dienste von außerhalb der HSZG hinter VPN abgesichert und Dienste mit Shibboleth-Anmeldung von außerhalb den zweiten Faktor verlangen.
Bei der Anmeldung an Diensten innerhalb des Hochschulnetzes (Anwesenheit oder im VPN) ist kein zweiter Faktor notwendig.

Hilfe & Support

First-Level-Support:

Second-Level-Support:

Der HRZ-Servicedesk ist über folgende Kommunikationswege erreichbar: